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MASSNAHMEN/199: Hochwasserrückhalteraum Breisach-Burkheim - Naturschutzverbände für Ökologische Flutungen (BUND RVSO)


BUND Regionalverband Südlicher Oberrhein

Freiburg/Strasbourg - Donnerstag, 24.02.2017

Hochwasserrückhalteraum Breisach-Burkheim:
- Naturschutzverbände weiterhin für Ökologische Flutungen
- Alternative "Schlutenlösung" nicht genehmigungsfähig


Bis zum 22.2.2017 konnten Einwendungen gegen den Hochwasserrückhaltepolder Breisach-Burkheim beim Landratsamt Breisgau-Hochschwarzwald eingereicht werden. Anlässlich der zu Ende gehenden Einwendungsfrist erklären die Naturschutzverbände am südlichen Oberrhein:

Für den Hochwasserschutz der Rheinstrecke unterhalb von Iffezheim (Höhe Baden-Baden) ist eine Intensivierung des Hochwasserrückhaltes am südlichen Oberrhein unabdingbar. Durch den Rheinausbau bis Iffezheim braucht die Hochwasserwelle von Basel bis Worms nur noch zwei Tage. Vor dem Rheinausbau waren es vier Tage. Die Beschleunigung der Rheinhochwasserwelle hat fatale Konsequenzen: U.a. ist die Wahrscheinlichkeit deutlich gestiegen ist, dass die Hochwasserwellen von Rhein und Neckar bei Mannheim-Ludwigshafen zeitgleich zusammenstoßen. Die Naturschutzverbände begrüßen es deshalb, dass sich die Anliegergemeinden Breisach und Vogtsburg sowie die Bürgerinitiative (BI) für eine verträgliche Retention ausdrücklich zur Notwendigkeit des Hochwasserrückhaltes auch im geplanten Polder Breisach-Burkheim bekennen. Allerdings lehnen die Anliegergemeinden und die BI die im Polderareal geplanten Ökologischen Flutungen rigoros ab. Ohne Ökologische Flutungen kann der Polder aber nicht genehmigt werden.

Bereits in seinem Urteil zum Hochwasserrückhaltepolder Alte Elzmündung bei Schwanau hat das Bundesverwaltungsgericht (BVerwG) im Jahr 2014 die Ökologischen Flutungen als unabdingbare Voraussetzung für die Genehmigung der Hochwasserrückhalteräume am südlichen Oberrhein eingestuft. Die Richter am BVerwG hatten betont, dass nur mit den Ökologischen Flutungen die Schäden durch die große Flutung bei einem Extremhochwasser minimiert und ausgeglichen werden können. Mit Extremhochwässern ist im statistischen Mittel höchstens alle zehn Jahre zu rechnen. Die dann stattfindende "Retentionsflutung" würde vor allem die tiefliegenden Lebensräume im Polderareal erheblich schädigen. Dem kann durch die Ökologischen Flutungen vorgebeugt werden. Mit den wiederkehrenden Ökoflutungen im Gefolge kleinerer Hochwässer werden die tiefliegenden Waldgesellschaften widerstandsfähig gegenüber der großen Retentionsflutung gemacht. Wer die Ökologischen Flutungen in Frage stellt, stellt damit auch die Genehmigungsfähigkeit des Hochwasserrückhalteraums insgesamt in Frage!

Die Stellungnahme der Naturschutzverbände zu den Antragsunterlagen setzt sich ausführlich mit den Befürchtungen der Anliegergemeinden und der BI auseinander. Nach Auffassung der Naturschutzverbände lassen sich die meisten Besorgnisse und Vorbehalte der Gegner und Skeptiker gegenüber den Ökologischen Flutungen aus dem Weg räumen. Die von der BI und den beiden Anliegergemeinden präsentierte Alternative - die "Schlutenlösung" - wird der höchstrichterlichen Rechtsprechung nicht gerecht. Denn die "Schlutenlösung" wird gerade nicht zu den flächigen Ausuferungen führen, die die Pflanzen- und Tiergesellschaften im Polder an die große Überflutung anpassen können.

Der Polder Breisach-Burkheim ist Teil des Integrierten Rheinprogramms (IRP), das für den baden-württembergischen Rheinabschnitt 13 Hochwasserpolder vorsieht. Das IRP ist inzwischen mehr als 20 Jahre im Rückstand. Weil ein verheerendes Extremhochwasser am Rhein jederzeit drohen kann, ist nach Auffassung der Verbände ein weiterer Zeitverzug durch die angedrohten Klagen der Anrainerkommunen nicht mehr zu verantworten.

Alsace Nature,
BUND-Regionalverband Südlicher Oberrhein,
NABU Ortgruppe Freiburg und Bezirk Südbaden,
Schutzgemeinschaft Deutscher Wald,
Ak Wasser im BBU und regioWASSER e.V.


Die ausführliche Stellungnahme vom Februar 2017 zu diesem Thema finden Sie hier (als PDF-Datei):
http://www.bund-rvso.de/downloads/breisach-burkheim-stellungnahme-2017-02-22.pdf

Eine umfangreiche BUND-Information zum Integrierten Rheinprogramm finden Sie hier.
http://www.bund-rvso.de/integriertes-rheinprogramm-irp.html

http://www.bund-rvso.de/breisach-burkheim-oekologische-flutungen.html

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Quelle:
Mitteilung an die Medien vom 24.02.2017
Herausgeber:
Bund für Umwelt- und Naturschutz Deutschland e.V.
BUND Regionalverband Südlicher Oberrhein
Wilhelmstr. 24a, 79098 Freiburg
Tel.: 0761/30383, Fax: 0761/23582
E-Mail: bund.freiburg@bund.net
Internet: www.bund-rvso.de


veröffentlicht im Schattenblick zum 25. Februar 2017

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