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POLITIK/414: Bundeslandwirtschaftsminister blockiert Anlagenverordnung (BBU WASSER-RUNDBRIEF)


BBU-WASSER-RUNDBRIEF Nr. 1049, vom 28. Nov. 2014 - 34. Jahrgang

regioWASSER e.V. - Freiburger Arbeitskreis Wasser im Bundesverband Bürgerinitiativen Umweltschutz e.V. (BBU)

Bundeslandwirtschaftsminister blockiert Anlagenverordnung



Seit der Föderalismusreform und der Neufassung des Wasserhaushaltsgesetzes im Jahr 2009 wurde in unzähligen Gesprächsrunden versucht, den föderalen Flickenteppich beim Umgang mit wassergefährdenden Stoffen zu harmonisieren. Die dazu ausgehandelte Verordnung wurde im Bundesrat im Mai 2014 verabschiedet - und befindet sich seither in einer Hängepartie zwischen dem Bundesumweltministerium und dem Bundeslandwirtschaftsministerium. Es ist weiterhin nicht absehbar, wann die Verordnung zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen ("Anlagenverordnung", AwSV 2014) endlich in Kraft gesetzt werden kann. Wir haben uns jetzt in einem Schreiben vom 27. Nov. 2014 an die Bundesumweltministerin gewandt, um zu verdeutlichen, dass es für uns nicht nachvollziehbar ist, warum Frau Dr. Hendricks auch nach einem halben Jahr mit ihrem Amtskollegen im Bundeslandeswirtschaftsministerium (BMEL) keine Einigung erreichen konnte.

Nicht nur wir sind irritiert über die mangelnde Konsensfindung zwischen den beiden Ressorts. Auch der Bundesverband der deutschen Energie- und Wasserwirtschaft (BDEW) zeigte sich dieser Tage auf seiner wasserwirtschaftlichen Haupttagung am 25. und 26. November in Berlin mehr als befremdet. Zahlreiche andere Verbände bis hin zum BDI sind ebenfalls verärgert, dass der Bundeslandwirtschaftsminister bis heute das längst überfällige Inkrafttreten der AwSV 2014 blockiert. Die Gründe, mit denen sich der Deutsche Bauernverband (DBV) sowie der zuständige Abteilungsleiter im BMEL, Ministerialdirektor Clemens Neumann, gegen die Mitberücksichtigung der Anlagen zur Lagerung von Jauche, Gülle und Silagesäften (JGS-Anlagen) in der AwSV wehren, sind unserer Meinung nach wenig nachvollziehbar. Lange Übergangsfristen werden sicherstellen, dass es in Folge der AwSV 2014 nicht zu dem großflächigen Ruin der bäuerlichen Familienbetriebe kommen wird, den der DBV prognostiziert. Dass eine Reglementierung der JGS-Anlagen dringend von Nöten ist, hat erneut die kürzlich veröffentlichte Jahresstatistik des Statistischen Bundesamtes über Unfälle mit Jauche, Gülle und Silage gezeigt. Die durch die Presse gegangenen Berichte über Fischsterben im Gefolge von Havarien an JGS-Anlagen zeigen ebenfalls, dass erheblicher Handlungsbedarf besteht. Eine definitive Nichtinkrafttsetzung der AwSV 2014 hätte ärgerlicherweise die Folge, dass sich die langjährige Bemühungen im Bundesumweltministerium, im Bundesrat sowie in der Verbändelandschaft, unzählige Arbeitsstunden, zahlreiche Dienstreisen und das eingebrachte Knowhow aller Seiten als "gestrandetes Investment" erweisen würden.

Darüber hinaus würde die angestrebte bundesweite Harmonisierung beim Umgang mit wassergefährdenden Stoffen auf unabsehbare Zeit weiterhin verschleppt. Wir haben die Ministerin deshalb gebeten, im Interesse des Gewässerschutzes mit ihrem Amtskollegen, Herrn Christian Schmidt, endlich mal Klartext zu reden. Unsere Scheiben an Frau Dr. Hendricks haben wir u.a. auch die UmweltministerInnen in Ba.-Wü., Rh.-Pf., NRW, SH und NS geschickt, um die dortigen Ressortleiter zu bitten, dabei behilflich zu sein, dem sich hinziehenden AwSV-Trauerspiel ein Ende zu bereiten.

Eine Chronologie der sich hinschleppenden Bemühungen, den Umgang mit wassergefährdenden Stoffen endlich bundeseinheitlich zu gestalten sowie weitere Details zur AwSV, finden RUNDBR.-LeserInnen auf der Homepage der Umweltberatungsfirma CUMSULT unter:
http://www.qumsult.de/AwSV_anlagendokumentation.htm

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Quelle:
BBU-WASSER-RUNDBRIEF Nr. 1049
Herausgeber:
regioWASSER e.V. - Freiburger Arbeitskreis Wasser
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veröffentlicht im Schattenblick zum 23. Dezember 2014