Schattenblick → INFOPOOL → BÜRGER/GESELLSCHAFT → FRIEDENSGESELLSCHAFT


MELDUNG/070: Ukrainischem Kriegsdienstverweigerer droht Zwangsrekrutierung durch das Militär


Deutsche Friedensgesellschaft - Vereinigte KriegsdienstgegnerInnen (DFG-VK)
Pressemitteilung - Stuttgart 25. Januar 2026

Ukrainischem Kriegsdienstverweigerer droht Zwangsrekrutierung durch das Militär


Dem Geschäftsführer der 2024 mit dem Ludwig-Baumann-Preis des Carl-von-Ossietzky-Solidaritätsfonds der Deutschen Friedensgesellschaft - Vereinigte KriegsdienstgegnerInnen (DFG-VK) ausgezeichneten "Ukrainischen Pazifistischen Bewegung" droht die zwangsweise Einziehung in das Militär. Friedensorganisationen weltweit (Liste siehe unten) protestieren dagegen.

Die unterzeichnenden Organisationen äußern ihre tiefe Besorgnis über die anhaltende Verfolgung des ukrainischen Menschenrechtsverteidigers Yurii Sheliazhenko[*], der aus Gewissensgründen den Kriegsdienst verweigert. Er ist derzeit der alarmierenden Gefahr ausgesetzt, verhaftet und im Rahmen des ukrainischen Systems der allgemeinen Wehrpflicht, das durch Zwangsmaßnahmen wie willkürliche Inhaftierungen und Zwangsüberstellungen an Wehrpflichtämter durchgesetzt wird, zwangsweise zur Armee eingezogen zu werden. Derartige Praktiken zwingen Kriegsdienstverweigerer*innen aus Gewissensgründen effektiv dazu, gegen ihre Überzeugungen zu handeln, und verstoßen direkt gegen Artikel 18(2) des Internationalen Pakts über bürgerliche und politische Rechte (ICCPR), der Zwangsmaßnahmen verbietet, die die Gedanken-, Gewissens- und Religionsfreiheit beeinträchtigen.

Als Antwort auf seine Einsprüche gegen die kurz vor Weihnachten erhaltene Einberufung erhielt Yurii Sheliazhenko Mitteilungen von mehreren Behörden.[1] Alle erklärten in schriftlicher Form, dass in der Ukraine in Kriegszeiten keine Kriegsdienstverweigerung aus Gewissensgründen anerkannt wird. Das Sekretariat des parlamentarischen Ombudsmannes für Menschenrechte, Dmytro Lubinets, antwortete auf eine diesbezügliche Beschwerde:

"Die Mobilisierung durch den ukrainischen Staat ist die einzige notwendige und dringende Maßnahme, um den Angriff eines anderen Staats zu verhindern. In dieser Zeit ist die Option eines Alternativdienstes ausgeschlossen (da die Mobilisierung nicht nur auf die Ableistung des Wehrdienstes abzielt, sondern auf den Schutz des Vaterlandes vor einer militärischen Invasion durch einen anderen Staat). Gleichzeitig sieht die geltende Gesetzgebung die Haftung von Personen vor, die gegen die Gesetze über die Wehrpflicht und den Militärdienst verstoßen."

Dies verstößt gegen internationale Standards und stellt eine schwerwiegende Verletzung der Rechte derjenigen dar, die aus Gewissensgründen den Militärdienst verweigern. Tatsächlich lassen sich in der Geschichte anderer Länder bewährte Verfahren für Bestimmungen zu einem alternativen Dienst während bewaffneter Konflikte nachweisen.[2]

Die Kriegsdienstverweigerung aus Gewissensgründen ist ein Menschenrecht, das in Artikel 18 ICCPR über die Gedanken-, Gewissens- und Religionsfreiheit [3] und in Artikel 18 der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte verankert ist.

Gemäß der internationalen Gesetzgebung und den Standards zu Menschenrechten gilt das Recht auf Kriegsdienstverweigerung aus Gewissensgründen sowohl in Kriegs- als auch in Friedenszeiten, wie der Menschenrechtsausschuss festgestellt hat.[4] Artikel 4 Absatz 2 des ICCPR lässt keine Abweichung eines Vertragsstaates von den Verpflichtungen hinsichtlich Artikel 18 über die Gedanken-, Gewissens- und Religionsfreiheit zu, selbst in Zeiten eines öffentlichen Notstands, der die Existenz der Nation bedroht.[5]

Berichten des Büros des Hohen Kommissars der Vereinten Nationen für Menschenrechte und des Menschenrechtskommissars des Europarates zufolge wurden in der Ukraine bereits mehrere Kriegsdienstverweigerer gefoltert und inhaftiert.[6]

Die Verletzung des Rechts auf Kriegsdienstverweigerung aus Gewissensgründen kann auch demokratische Prinzipien untergraben. Diese sichern das Überleben einer inklusiven Gesellschaft, anstatt einen Teil der Bürger*innen zu unterdrücken, die nach Alternativen zum Krieg suchen, um Frieden zu schaffen und das Wohlergehen der Gemeinschaft zu gewährleisten.

Wir fordern die ukrainischen Behörden nachdrücklich auf, die Verfolgung von Kriegsdienstverweigerer*innen im Land einzustellen, insbesondere von Herrn Sheliazhenko, der sich seit 1998 öffentlich zur Kriegsdienstverweigerung bekannt hat. Und wir fordern die Regierung auf, die Kriminalisierung derjenigen einzustellen, die ihr Menschenrecht auf Kriegsdienstverweigerung ausüben.

Wir fordern die ukrainischen Behörden außerdem nachdrücklich auf, die Anschuldigung der angeblichen "Rechtfertigung der russischen Aggression" gegen Herrn Sheliazhenko [7] aufgrund seiner pazifistischen Äußerungen, in denen er zu gewaltfreiem Widerstand gegen die russische Aggression aufrief und diese zusammen mit allen anderen Kriegen verurteilte, zurückzuziehen und sicherzustellen, dass seine Meinungsfreiheit und seine Rechte in Übereinstimmung mit internationalen Standards durch die ukrainischen Gesetze geschützt werden.

Der Fall von Herrn Sheliazhenko wurde zuvor in einer Mitteilung der Mandate des Sonderberichterstatters für das Recht auf friedliche Versammlungs- und Vereinigungsfreiheit, des Sonderberichterstatters für Minderheitenfragen und des Sonderberichterstatters für Religions- und Glaubensfreiheit behandelt.[8] Der Fall von Herrn Sheliazhenko, die Mitteilung der Sonderberichterstatter und die Antwort der ukrainischen Behörden wurden auch vom Büro des Hohen Kommissars der Vereinten Nationen für Menschenrechte (OHCHR) in seinem Bericht über die Verweigerung des Militärdienstes aus Gewissensgründen hervorgehoben, insbesondere im Kapitel mit dem Titel "Verzicht auf eine unangemessene Einschränkung der Menschenrechte derjenigen, die die Rechte von Kriegsdienstverweigerern aus Gewissensgründen vertreten oder für sie eintreten".[9] Sein Fall wurde auch im Jahresbericht 2023/2024 von Amnesty International hervorgehoben.[10]

Wir fordern die internationale Gemeinschaft auf, alle geeigneten Maßnahmen zu ergreifen, um sicherzustellen, dass Menschenrechtsverteidiger*innen und Friedensaktivist*innen nicht wegen ihres Einsatzes für Frieden und Gewaltlosigkeit kriminalisiert werden. Darüber hinaus muss das Recht auf Kriegsdienstverweigerung aus Gewissensgründen im Einklang mit internationalen Standards vollständig umgesetzt werden, und Kriegsdienstverweigerer*innen müssen den notwendigen Schutz vor Verfolgung in ihrem Herkunftsland oder Asyl erhalten.


[*] Dr. Yurii Sheliazhenko ist Jurist, Wissenschaftler, Geschäftsführer der Ukrainischen Pazifistischen Bewegung (Mitgliedsorganisation der 1921 gegründeten War Resisters International) und Vorstandsmitglied des Europäischen Büros für Kriegsdienstverweigerung [11] sowie von World Beyond War.


Unterzeichnende Organisationen (in alphabetischer Reihenfolge)


Anmerkungen:

[1] Authorities including Mr. Stanislav Kulish - the Director of the Department for Monitoring the Observance of Rights in the Defence Sector and the Rights of Veterans and Military Personnel, Prisoners of War and Their Family Members in the Secretariat of the Commissioner for Human Rights of the Verkhovna Rada of Ukraine -, Colonel Serhii Kalugin - Commander of the Pechersk District Territorial Conscription Centre in Kyiv City - and Mr. Taras Kovalchuk - Deputy Head of Third Investigative Division of the Territorial Directorate of the State Bureau of Investigations Situated in Kyiv City.

[2] "Conscientious objection in time of war and other national emergencies", EBCO 2024 annual report, pages 199-204.
https://ebco-beoc.org/sites/ebco-beoc.org/files/2025-06-05-EBCO_Annual_Report_2024.pdf

[3] UN Human Rights Committee, Communication No. 1642-1741/2007, Jeong et al. v. Republic of Korea (CCPR/C/101/D/1642-1741/2007), 27 April 2011, para. 7.3.
https://juris.ohchr.org/casedetails/1637/en-US

[4] E.g. CCPR/CO/82/FIN, 2 December 2004, para. 14.
http://undocs.org/CCPR/CO/82/FIN

[5] See also: Amy Maguire, "Why banning men from leaving Ukraine violates their human rights", The Conversation, 8 March 2022.
https://theconversation.com/why-banning-men-from-leaving-ukraine-violates-their-human-rights-178411

And "Right to freedom of thought, conscience and religion or belief, Public sector guidance sheet".
https://www.ag.gov.au/rights-and-protections/human-rights-and-anti-discrimination/human-rights-scrutiny/public-sector-guidance-sheets/right-freedom-thought-conscience-and-religion-or-belief#can-the-right-to-freedom-of-thought-conscience-and-religion-or-belief-be-limited

[6] https://www.ohchr.org/en/documents/country-reports/42nd-periodic-report-human-rights-situation-ukraine-1-december-2024-31 (paras. 85, 86)

https://www.ohchr.org/en/documents/country-reports/41st-periodic-report-human-rights-situation-ukraine-1-september-30 (paras. 90, 91)

https://rm.coe.int/memorandum-on-human-rights-elements-for-peace-in-ukraine-by-michael-o-/1680b678ec (paras. 49, 50)

[7] Herr Sheliazhenko wird gemäß Artikel 436-2 (2) des Strafgesetzbuches der Ukraine angeklagt, der Strafen von bis zu 5 Jahren Haft und die Einziehung von Eigentum vorsieht, weil er dem Präsidenten der Ukraine, Wolodymyr Selenskyj, eine pazifistische Erklärung mit dem Titel "Friedensagenda für die Ukraine und die Welt" (https://www.civilni.media/235/) geschickt hat. Die Erklärung, in der die Verurteilung der russischen Aggression durch die UN-Generalversammlung unterstützt wird, ruft alle Parteien des bewaffneten Konflikts auf, die Rechte von Kriegsdienstverweigerern zu respektieren, ihnen zu erlauben, sich gewaltfrei gegen den Krieg zu wehren, und den Feind nicht in einem Maße zu dämonisieren, das jegliche Verhandlungen ausschließt. Aus Sicht des Anklägers "rechtfertigt" die Erklärung angeblich "die russische Aggression". Yurii's Haus wurde durchsucht, sein Smartphone und sein Computer wurden 2023 beschlagnahmt, er stand bis Februar 2024 unter Hausarrest, und der Prozess, der mehrfach verschoben wurde, dauert bis heute an.

[8] AL UKR 1/2023, 8 November 2023, p. 5-6.
https://spcommreports.ohchr.org/TMResultsBase/DownLoadPublicCommunicationFile?gId=28562

[9] A/HRC/56/30, 23 April 2024, para. 45.
https://docs.un.org/en/A/HRC/56/30

[10] https://www.amnesty.org/en/documents/pol10/7200/2024/en/ p. 385.

[11] https://ebco-beoc.org/ebcoboard

*

Quelle:
Deutsche Friedensgesellschaft - Vereinigte KriegsdienstgegnerInnen (DFG-VK)
Hornbergstr. 100, 70188 Stuttgart
E-Mail: office@dfg-vk.de
Internet: www.dfg-vk.de

veröffentlicht in der Online-Ausgabe des Schattenblick am 30. Januar 2026

Zur Tagesausgabe / Zum Seitenanfang