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STELLUNGNAHME/369: Triage-II-Entscheidung - Einheitliche Schutzstandards für Triage-Situationen gefordert (Institut f. Menschenrechte)


Deutsches Institut für Menschenrechte - Pressemitteilung vom 5. November 2025

Menschenrechtsinstitut fordert einheitliche Schutzstandards für Triage-Situationen


Berlin. Nach dem gestrigen Urteil des Bundesverfassungsgerichts zur Triage drängt das Deutsche Institut für Menschenrechte darauf, schnell Regelungen für eine diskriminierungsfreie Triage zu verabschieden, die in allen Bundesländern einheitlich hohe Schutzstandards garantieren.

Dazu erklärt Beate Rudolf, Direktorin des Deutschen Instituts für Menschenrechte:

"Wir brauchen dringend gesetzliche Regelungen, die Menschen mit Behinderungen, chronisch kranke und ältere Menschen davor schützen, benachteiligt zu werden, wenn intensivmedizinische Ressourcen nicht ausreichen und Triage-Situationen eintreten. Das Bundesverfassungsgericht hat in seinem Beschluss vom 16. Dezember 2021 sehr deutlich gemacht, dass der ärztlichen Entscheidung über die Zuteilung intensivmedizinischer Ressourcen enge verfassungsmäßige Grenzen gesetzt sind und es einer gesetzlichen Absicherung braucht, um der Gefahr entgegenzuwirken, dass dabei bestimmte Personengruppen diskriminiert werden. Auch die ärztliche Berufsfreiheit erlaubt daher keine völlig freie Entscheidung über die Zuteilung von knappen Ressourcen in Triage-Situationen. Der gestrige Beschluss ändert daran nichts, da das bisherige Gesetz nur wegen Unzuständigkeit des Bundes für nichtig erklärt wurde.

Es ist nun Aufgabe der Länder, diskriminierungsfreie gesetzliche Regelungen zu schaffen, die sich am Beschluss des Bundesverfassungsgerichts von 2021 ausrichten. Das Schutzniveau muss überall in Deutschland gleich hoch sein. Die Zuständigkeit der Länder darf nicht zu einem Flickenteppich voneinander abweichender Regelungen führen. Die Regelungen müssen vielmehr möglichst einheitlich und vor allem grund- und menschenrechtskonform sein. Bei der Erarbeitung der Regelungen sind betroffene Bevölkerungsgruppen wie Menschen mit Behinderungen, chronisch kranke und ältere Menschen unbedingt eng einzubeziehen. Ihren Stimmen ist genauso viel Gewicht beizumessen wie denen des ärztlichen Berufsstandes."


Hintergrund:

In seinem gestrigen Urteil hat das Bundesverfassungsgericht die bestehende bundesgesetzliche Regelung zur Triage in § 5c Infektionsschutzgesetz (IfSG) aus formellen Gründen aufgehoben. Es liegt in der Zuständigkeit der Länder, Kriterien für die Zuweisung intensivmedizinischer Ressourcen bei Versorgungsengpässen in Pandemiezeiten zu regeln. Ob die in § 5c IfSG enthaltenen Beschränkungen der ärztlichen Berufsausübung in der Sache verfassungsgemäß wären, hat das Gericht inhaltlich nicht bewertet.


Das Deutsche Institut für Menschenrechte ist die unabhängige Nationale Menschenrechtsinstitution Deutschlands (§ 1 DIMR-Gesetz). Es ist gemäß den Pariser Prinzipien der Vereinten Nationen akkreditiert (A-Status). Zu den Aufgaben des Instituts gehören Politikberatung, Menschenrechtsbildung, Information und Dokumentation, anwendungsorientierte Forschung zu menschenrechtlichen Themen sowie die Zusammenarbeit mit internationalen Organisationen. Es wird vom Deutschen Bundestag finanziert. Das Institut ist zudem mit dem Monitoring der Umsetzung von UN-Behindertenrechtskonvention und UN-Kinderrechtskonvention sowie der Berichterstattung zu den Konventionen des Europarats zu Menschenhandel und zu Gewalt gegen Frauen und häuslicher Gewalt betraut worden. Hierfür hat es entsprechende Monitoring- und Berichterstattungsstellen eingerichtet.


Weitere Informationen

Stellungnahme: Das Recht auf gesundheitliche Versorgung von Menschen mit Behinderungen in der Corona-Pandemie
https://www.institut-fuer-menschenrechte.de/publikationen/detail/das-recht-auf-gesundheitliche-versorgung-von-menschen-mit-behinderungen-in-der-corona-pandemie

"Im Gesetzgebungsverfahren zur Triage sind Menschen mit Behinderungen von Anfang an zu beteiligen" Interview mit Britta Schlegel, Leiterin der Monitoringstelle UN-Behindertenrechtskonvention des Deutschen Instituts für Menschenrechte (13.01.2022)
https://www.institut-fuer-menschenrechte.de/publikationen/detail/im-gesetzgebungsverfahren-zur-triage-sind-menschen-mit-behinderungen-von-anfang-an-zu-beteiligen

Linkadresse
https://www.institut-fuer-menschenrechte.de/aktuelles/detail   

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Quelle:
Deutsches Institut für Menschenrechte
Pressemitteilung vom 5. November 2025
Zimmerstraße 26/27, 10969 Berlin
Telefon: 030 259 359 - 0
E-Mail: info(at)institut-fuer-menschenrechte.de
Internet: https://www.institut-fuer-menschenrechte.de

veröffentlicht in der Online-Ausgabe des Schattenblick am 14. November 2025

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