Deutscher Bundestag
hib - heute im bundestag Nr. 121
Neues aus Ausschüssen und aktuelle parlamentarische Initiativen
Montag, 17.03.2025, Redaktionsschluss: 14.22 Uhr
1. PKGr zu "Medienberichterstattung Laborthese Sars-CoV II"
2. Keine Bildung von "Schattenstruktur" durch NGOs
3. AfD-Fragen zur Umsetzung des Transplantationsgesetzes
4. BSW fragt nach Niederschriften aus allen Wahllokalen
Inneres und Heimat/Unterrichtung
Berlin: (hib/STO) "Medienberichterstattung Laborthese Sars-CoV II" lautet der Titel einer als Unterrichtung (20/15112 [1]) vorliegenden öffentlichen Bewertung des Parlamentarischen Kontrollgremiums (PKGr). Danach hat das Gremium "die aktuelle Medienberichterstattung über die Untersuchungen des Bundesnachrichtendienstes zu den Ursprüngen des Sars-CoV II-Virus" zur Kenntnis genommen. Wie das PKGr dazu weiter erklärt, hat die Bundesregierung in der Beratungssitzung den Sachverhalt in einigen Punkten anders beschrieben als in der medialen Berichterstattung dargestellt.
"Das Parlamentarische Kontrollgremium ist gleichwohl der Auffassung, die Bundesregierung hätte das Gremium früher unterrichten müssen, welche konkreten Arbeitsthesen bezüglich des Ursprungs der Corona-Pandemie der Bundesnachrichtendienst prüft und aufklärt", heißt es in der Unterrichtung weiter. Das Aufklärungsinteresse und den Untersuchungsprozess an sich begrüße das Gremium ausdrücklich. Es erwarte, dass die Bundesregierung spätestens nach dem bevorstehenden Abschluss der Untersuchungen die Öffentlichkeit entsprechend unterrichtet.
Haushalt/Antwort
Berlin: (hib/HLE) Die Bundesregierung sieht keine Anhaltspunkte, dass von ihr geförderte Nichtregierungsorganisationen (NGOs) eine "Schattenstruktur" gebildet hätten. Die teilt die Regierung in ihrer Antwort (20/15101 [2]) auf eine Kleine Anfrage der CDU/CSU-Fraktion (20/15035 [3]) mit, die im Vorwort zur Kleinen Anfrage auf Stimmen verwiesen hatte, wonach Nichtregierungsorganisationen (NGOs) eine "Schattenstruktur" darstellen und mit staatlichen Geldern indirekt Politik betreiben würden. Staatlich finanzierte Organisationen müssten jedoch ihre politische Neutralität wahren. Nach Auffassung der Unionsfraktion hätten die Proteste gegen die CDU Deutschlands eine gezielte parteipolitische Einflussnahme unmittelbar vor der nächsten Bundestagswahl dargestellt, was nicht mehr vom Gemeinnützigkeitsrecht gedeckt sei. Eine direkte oder indirekte Wahlkampfunterstützung sei mit dem Grundsatz der Chancengleichheit nicht vereinbar, hatte die Unionsfraktion argumentiert.
Demgegenüber erklärt die Regierung in der Antwort, neben natürlichen Personen könnten auch inländische juristische Personen des Privatrechts und nichtrechtsfähige Personenvereinigungen das Grundrecht auf Versammlungsfreiheit wahrnehmen. Die Bundesregierung sei nicht befugt, Zuwendungsempfängern in Hinblick auf die Veranstaltung von Demonstrationen Vorgaben zu machen. Es sei auch nicht ihre Aufgabe, allgemeine Informationen über die Aktivitäten und Kontakte von Organisationen zu sammeln, zu überwachen oder zu bewerten.
Auf die Frage der Abgeordneten, welche gemeinnützigen Körperschaften in der 20. Legislaturperiode des Deutschen Bundestages mit Bundesmitteln gefördert worden seien, erklärt die Regierung, eine Prüfung sämtlicher Organisationen zur Ermittlung von möglichen Bundesförderungen sei im Rahmen der Zeit, die für die Beantwortung einer Kleinen Anfrage zur Verfügung stehe, nicht möglich. Auf Fragen nach der Prüfung der Gemeinnützigkeit von Körperschaften heißt es, die Beurteilung steuerlicher Einzelfälle obliege der jeweils zuständigen Landesfinanzbehörde. Die Anlage zur Antwort enthält Angaben zu Fördermitteln für eine Reihe von Nichtregierungsorganisationen, die im Jahr 2025 entweder bereits ausgezahlt oder bewilligt wurden.
Gesundheit/Kleine Anfrage
Berlin: (hib/PK) Mit der Umsetzung des Transplantationsgesetzes (TPG) und der möglichen Einführung der sogenannten Widerspruchsregelung bei der Organspende befasst sich die AfD-Fraktion in einer Kleinen Anfrage (20/15095 [4]). Vor jeder weiteren Reform des Gesetzes stehe die Frage, ob die bereits geltenden Regelungen umgesetzt wurden. Das gelte insbesondere für die Aufklärung der Bevölkerung über die Voraussetzungen einer Organentnahme und die Kontrolle der Bundesärztekammer, die durch die Erstellung von Richtlinien eine zentrale Rolle spiele, heißt es in der Anfrage.
Die Abgeordneten wollen wissen, ob der Bundesregierung Untersuchungen oder Studien vorliegen, aus denen hervorgeht, dass die Einführung einer Widerspruchsregelung zu einer Erhöhung der Organspendenzahlen führt. Außerdem geht es um die Hirntod-Diagnostik.
Inneres und Heimat/Kleine Anfrage
Berlin: (hib/STO) "Die Bundestagswahl 2025" lautet der Titel einer Kleinen Anfrage der Gruppe BSW (20/15097 [5]). Darin erkundigt sich die Gruppe danach, ob die Bundesregierung "Kenntnisse über die Niederschriften aus allen Wahllokalen zur Bundestagswahl am 23. Februar 2025 an die Wahlkreise erlangt" hat. Auch will sie wissen, wie gegebenenfalls deren Inhalt ist.
Anmerkungen:
[1] https://dserver.bundestag.de/btd/20/151/2015112.pdf
[2] https://dserver.bundestag.de/btd/20/151/2015101.pdf
[3] https://dserver.bundestag.de/btd/20/150/2015035.pdf
[4] https://dserver.bundestag.de/btd/20/150/2015095.pdf
[5] https://dserver.bundestag.de/btd/20/150/2015097.pdf
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Quelle:
Heute im Bundestag Nr. 121 - 17. März 2024 - 14.22 Uhr
Herausgeber: Deutscher Bundestag
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veröffentlicht in der Online-Ausgabe des Schattenblick am 21. März 2025
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