Deutschland soll Angehörigen von in Konzentrationslagern des faschistischen Deutschland umgekommenen italienischen Militärinternierten Entschädigungen zahlen
Betroffen waren über 60.000 von ihnen
von Gerhard Feldbauer, 26. Oktober 2025
Mehr als 80 Jahre nach Ende des Zweiten Weltkriegs hat ein Gericht in Rom die Bundesrepublik Deutschland verurteilt, den Erben des italienischen Soldaten Dino Pozzato, der 600 Tage in einem Konzentrationslager des faschistischen Deutschland und in Österreich inhaftiert war und, nachdem er sich von den Folgen nie erholte, 1982 Suizid beging, eine finanzielle Entschädigung von 82.000 Euro zu zahlen. Das Gericht wertete die monatelange Inhaftierung in Konzentrationslagern in Deutschland und Österreich als Kriegsverbrechen, als Verbrechen gegen die Menschlichkeit und führte u. a. an, dass die gefangenen italienischen Soldaten willkürlich als IMI (Italienische Militärinternierte) eingestuft wurden - also als eine eigene Kategorie, getrennt von Kriegsgefangenen -, mit der ihnen bewusst der internationale Schutz entzogen wurde, der ihnen als Kriegsgefangenen zugestanden hätte. Im konkreten Fall sei zudem der Verstoß gegen internationale Konventionen sowie deren Missachtung und die Unterwerfung unter Bedingungen der Sklaverei nachgewiesen worden.
Es handelt sich um keine Einzelfälle. Nach dem Waffenstillstand vom September 1943, mit dem Italien aus der Achse mit Berlin ausbrach, besetzte die Hitlerwehrmacht Nord- und Mittelitalien und entwaffnete die 3,5 Millionen Mann starken italienischen Streitkräfte, wogegen sich Hunderttausende italienische Soldaten zur Wehr setzten. Das bezahlten in Italien 11.400 gefangene Soldaten und Offiziere mit dem Leben. Tausende wurden auf dem Balkan umgebracht. Allein auf der griechischen Insel Kefalonia, wo die Italiener sich sieben Tage in erbitterten Kämpfen der Entwaffnung widersetzten, metzelte die Edelweiß-Gebirgsdivision der Wehrmacht über 4.000 Gefangene nieder. Fast 5.000 waren vorher in den Gefechten gefallen. Der Kommandeur der Division Perugia, General Ernesto Chiminello, wurde mit 120 seiner Offiziere, nachdem sie den Kampf eingestellt hatten, umgebracht. Nach Augenzeugenberichten enthauptete man zahlreiche Offiziere vor versammelter Truppe. Der vom Körper getrennte Kopf des Generals wurde wie eine "blutige Trophäe" zur Schau gestellt, 60 der ermordeten Offiziere in Säcke eingenäht und im Meer versenkt.
Der Militärhistoriker Gerhard Schreiber hielt fest, dass "die Erschießung kriegsgefangener Offiziere sich nur als Mord bezeichnen lässt" und es sich "stets und zweifelsfrei um ein Verbrechen" handelte. Er verwies auf den Internationalen Militärgerichtshof in Nürnberg, der feststellte, die italienischen Truppen, die sich der Entwaffnung durch die Wehrmacht widersetzten, "erfüllten hinsichtlich ihres Status als Kriegführende alle Bedingungen der Haager Konvention". [1] Als sich die mehr als 600.000 in Gefangenschaft nach Deutschland verbrachten italienischen Soldaten überwiegend weigerten, an der Seite der Wehrmacht weiterzukämpfen, wurden 30.000 von ihnen umgebracht und über 60.000 in Konzentrationslager verschleppt.
Die Bundesrepublik hat sich - wie für jegliche andere Opfer von Kriegsverbrechen der Wehrmacht auch - stets geweigert, für die Militärinternierten Entschädigungen zu zahlen. Doch nicht nur das: Sie besaß obendrein die Unverschämtheit, gegen Italien in der Auseinandersetzung um solche Zahlungen 2022 vor dem Internationalen Gerichtshof in Den Haag (IGH) Klage zu erheben, weil italienische Gerichte mehr als 25 Verfahren gegen Deutschland zugelassen hatten. Für diese Verfahren sieht es allerdings schlecht aus, denn der IGH hatte bereits 2012 entschieden, dass für italienische Militärinternierte wie für andere NS-Opfer auch gemäß dem Rechtsgrundsatz der Staatsimmunität in Privatklagen erstrittene Urteile unwirksam sind. Damit werden die Angehörigen des Opfers von NS-Kriegsverbrechen Dino Pozzato ebenfalls leer ausgehen.
Anmerkung:
[1] Deutsche Kriegsverbrechen in Italien, München 1996.
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Quelle:
© 2025 by Gerhard Feldbauer
Mit freundlicher Genehmigung des Autors
veröffentlicht in der Online-Ausgabe des Schattenblick am 5. Dezember 2025
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