European Center for Constitutional and Human Rights e.V. (ECCHR)
Pressemitteilung vom 6. Juni 2025
ECCHR fordert klare Stellungnahme Deutschlands gegen US-Drohungen gegen den Internationalen Strafgerichtshof
Angesichts völkerrechtswidriger Sanktionen gegen den IStGH appelliert das ECCHR an die Bundesregierung, die Unabhängigkeit internationaler Justiz zu verteidigen und sich entschlossen zum Schutz des Völkerrechts zu bekennen.
Das ECCHR fordert die Bundesregierung auf, entschieden gegen die Drohungen und Sanktionsmaßnahmen der USA gegenüber dem Internationalen Strafgerichtshof (IStGH) zu protestieren. Diese Maßnahmen stellen einen Angriff auf die Unabhängigkeit der Justiz dar und untergraben die internationale Rechtsordnung. Als Vertragsstaat des Römischen Statuts ist Deutschland völkerrechtlich verpflichtet, den IStGH zu schützen.
"Wer das Recht angreift, stellt sich außerhalb des Rechts", betont Andreas Schüller, Programmleiter Völkerstraftaten und rechtliche Verantwortung beim ECCHR. Sanktionen gegen Richter*innen sind mit der internationalen Strafgerichtsbarkeit unvereinbar.
Andreas Schüller weiter: "Wir leben in Zeiten, in denen die internationale Rechtsordnung nicht nur vom russischen Präsidenten eklatant verletzt wird, sondern auch Israel, die USA und andere Staaten das Völkerrecht missachten. Umso wichtiger ist es, dass Deutschland sich nicht wegduckt und schweigt, sondern couragiert für die Institutionen des Völkerrechts eintritt."
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Quelle:
European Center for Constitutional and Human Rights e.V. (ECCHR)
Zossener Str. 55-58, Aufgang D, 10961 Berlin
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Internet: www.ecchr.de
veröffentlicht in der Online-Ausgabe des Schattenblick am 6. Juni 2025
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