Republikanischer Anwältinnen- und Anwälteverein e. V. - 11. Juni 2025
Rechtsberatung in Sachsen vor dem Aus
RAV warnt vor Mittelkürzung für Asylverfahrensberatung
Der Republikanische Anwältinnen- und Anwaltsverein (RAV) lehnt die Kürzungen ab, die die Regierung des Freistaats Sachsen im Bereich Asyl und Integration im Doppelhaushalt 2025/2026 plant und über die der Haushaltsausschuss des Landtags noch diese Woche beraten will. Die neu gegründete RAV-Regionalgruppe Ost befürchtet, dass Teile der Opposition dem Entwurf der Minderheitenregierung zustimmen könnten, und warnt vor den verheerenden Auswirkungen der geplanten Kürzungen.
Rechtsanwältin Anne Kämmerer sagt dazu: "Die Streichung der Gelder wäre eine Katastrophe, denn damit würde die unabhängige Beratung für Geflüchtete in vielen Fällen unmöglich gemacht. Dabei profitieren staatliche Stellen von der Arbeit der Beratungsstellen." Oft sind es die Beratungsstellen, die dank ihrer speziellen Expertise feststellen, wenn Personen besonderen Schutz brauchen, zum Beispiel, weil sie von sexueller Gewalt betroffen sind. Damit entlasten die Beratungsstellen die Behörden in der Praxis enorm.
Die unabhängige Beratung gewährleistet, dass Asylsuchenden das Verfahren und ihre eigenen Rechte und Pflichten verständlich erklärt werden. "Als Anwältin ist es mir ein Anliegen, dass alle Menschen ihre Rechte kennen. Nur so können sie mündig und selbstbestimmt handeln. Das sollte in einem Rechtsstaat selbstverständlich sein", findet Kämmerer. Die Rechtsanwältin kritisiert: "Hier soll Unterstützung ausgerechnet für diejenigen gestrichen werden, die sich mangels Sprachkenntnissen und Geld sowieso schon in einer prekären Situation befinden."
Darüber hinaus steht im Raum, dass Mittel der "Förderrichtlinie Integrative Maßnahmen" gekürzt werden. Dies beträfe die psychosoziale Versorgung von Geflüchteten. Auch diese Kürzungen sind aus Sicht des RAV abzulehnen, denn Menschen, die mit schwersten Traumata ankommen, sind auf gesundheitliche Versorgung angewiesen.
Dazu führt Rechtsanwältin Carolin Helmecke aus: "Die psychosozialen Zentren tragen nicht nur zur notwendigen Versorgung und Stabilisierung der Menschen bei. Oft sind die Betroffenen gesetzlich verpflichtet, besondere ärztliche Atteste innerhalb kurzer Fristen bei Behörden oder Gerichten vorzulegen, um ihre Rechte effektiv durchsetzen zu können. Massive Kürzungen in der psychosozialen Versorgung würden eine Einschränkung ihrer rechtlichen Möglichkeiten bedeuten."
"Strukturen, die in Sachsen ankommende Menschen unterstützen, sind heute wichtiger denn je. Wir fordern die Staatsregierung auf, geflüchtete Menschen in Sachsen ernst zu nehmen und deren Rechtsberatung sowie psychosoziale Unterstützung sicherzustellen. Die systematische Entrechtung Geflüchteter ist eines Rechtsstaates nicht würdig", so Helmecke abschließend.
Der RAV verweist auf den Offenen Brief gegen die Kürzungen, den 38
Organisationen unterzeichnet haben.
https://www.saechsischer-fluechtlingsrat.de/2025/03/26/offene-brief-integrative-massnahmen/
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Quelle:
Pressemitteilung vom 11. Juni 2025
Republikanischer Anwältinnen- und Anwälteverein e. V.
Gneisenaustraße 2a, 10961 Berlin
Telefon: 030.40048946, Fax: 030.41723557
E-Mail: kontakt@rav.de
Internet: www.rav.de
veröffentlicht in der Online-Ausgabe des Schattenblick am 13. Juni 2025
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