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EUROPA/076: Deutschland meldet günstigen Erhaltungszustand des Wolfs an EU-Kommission (BMUKN)


Bundesministerium für Umwelt, Klimaschutz, Naturschutz und nukleare Sicherheit
Pressemitteilung - 13.10.2025

Deutschland meldet günstigen Erhaltungszustand des Wolfs an EU-Kommission

Der Wolf gilt in der kontinentalen Region Deutschlands nun als im günstigen Erhaltungszustand. Das stärkt den Schutz und erleichtert zugleich das Management vor Ort.


Deutschland übermittelt heute den sogenannten "günstigen Erhaltungszustand" des Wolfs in der kontinentalen Region an die EU-Kommission. Auf diese Feststellung hat sich eine Bund-Länder-Arbeitsgruppe zum Wolf mehrheitlich verständigt. Die Feststellung des günstigen Erhaltungszustands ermöglicht den Ländern künftig eine leichtere Handhabe im Umgang mit Wölfen, die beispielsweise Weidetiere reißen. Bei allen Maßnahmen wird aber weiterhin maßgeblich sein, dass der günstige Erhaltungszustand des Wolfs erhalten bleibt.

Bundesumweltminister Carsten Schneider: "Der Wolf hat sich in zahlreichen Gebieten Deutschlands gut entwickelt und ist wieder zu einem festen Teil unserer heimischen Natur geworden. Das wird auch so bleiben. Zugleich werden die Länder ab jetzt Probleme, die es vor Ort gibt, leichter lösen können."

Bereits im Juli hatte Deutschland den "günstigen Erhaltungszustand" für die atlantische Region gemeldet und eine spätere Aktualisierung für die kontinentale Region angekündigt. Diese Aktualisierung erfolgt nun, da die methodische Zusammenführung der Daten für die Gesamtbewertung inzwischen abgeschlossen werden konnte.

Die Daten sind Teil des sogenannten FFH-Berichts Deutschlands an die Europäische Union gemäß der Fauna-Flora-Habitat-Richtlinie (FFH-Richtlinie). Dort werden die Erhaltungszustände schützenswerter Lebensraumtypen und Arten bewertet. Die Bewertungen beziehen sich auf die drei in Deutschland vorkommenden biogeografischen Regionen: atlantisch, kontinental und alpin. Der Bericht wird turnusgemäß alle sechs Jahre erstellt.

Wie im Koalitionsvertrag vereinbart, werden die nationalen Regelungen im Bundesjagd- und Bundesnaturschutzgesetz zum Wolf angepasst. Dies betrifft insbesondere die rechtlichen Grundlagen für die rechtssichere und zeitnahe Entnahme von Problemwölfen. Das Bundesumweltministerium arbeitet zusammen mit dem Bundeslandwirtschaftsministerium an einer zügigen Umsetzung.

Wo genau die atlantische, kontinentale und alpine Region in Deutschland liegen, finden Sie auf der Karte*.

13.10.2025 | Pressemitteilung Nr. 090/25 | Naturschutz

* Biogeografische Regionen und naturräumliche Haupteinheiten Deutschlands - externe Webseite
https://www.bfn.de/daten-und-fakten/biogeografische-regionen-und-naturraeumliche-haupteinheiten-deutschlands

Weitere Informationen

Pressemitteilung Artenschutz | 31.07.2025
Nationale Daten zum Erhaltungszustand geschützter Arten und Lebensräume
BMUKN und BMLEH: Bewertung des Erhaltungszustandes beim Wolf erfolgt künftig auf Basis einer überarbeiteten Methodik
https://www.bundesumweltministerium.de/pressemitteilung/bundesregierung-uebermittelt-nationale-daten-zum-erhaltungszustand-geschuetzter-arten-und-lebensraeume-an-eu-kommission

Der Wolf in Deutschland - Themenseite
https://www.bundesumweltministerium.de/themen/artenschutz/nationaler-artenschutz/der-wolf-in-deutschland/ueberblick-der-wolf-in-deutschland

Naturschutz - Themenseite
https://www.bundesumweltministerium.de/themen/naturschutz/ueberblick-naturschutz

Artenschutz - Themenseite
https://www.bundesumweltministerium.de/themen/artenschutz/ueberblick-artenschutz

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Quelle:
BMUKN-Pressemitteilung, 13.10.2025
Bundesministerium für Umwelt, Klimaschutz, Naturschutz und nukleare Sicherheit
Stresemannstraße 128-130, 10117 Berlin
Tel.: 030 18 305-0, Fax: 0228 99 305-3225
Redaktion:
Referat Öffentlichkeitsarbeit, Online-Kommunikation und Social Media

veröffentlicht in der Online-Ausgabe des Schattenblick am 17. Oktober 2025

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