Deutsche Umwelthilfe e.V.
Pressemitteilung - Freitag, 30.05.2025
Deutsche Umwelthilfe ruft im Kampf gegen Pestizidspritzungen aus dem Hubschrauber und zum Schutz des Mosel-Apollofalters nun das Oberverwaltungsgericht Koblenz an
Koblenz, 30.5.2025: Die Deutsche Umwelthilfe (DUH) kündigt den Gang vor das Oberverwaltungsgericht Koblenz an, nachdem das Verwaltungsgericht am 26. Mai 2025 den Eilantrag der DUH gegen die Sondergenehmigungen des Pestizid-Einsatzes mit Luftfahrzeugen abgewiesen hat. Ziel des Rechtsverfahrens ist es, die - nach Auffassung der DUH rechtswidrige - Anwendung von Pestiziden aus dem Hubschrauber im Lebensraum des vom Aussterben bedrohten Mosel-Apollofalters zu stoppen.
Dazu sagt Jürgen Resch, Bundesgeschäftsführer der DUH:
"Der Mosel-Apollofalter ist nicht nur einer der größten und schönsten Tagfalter Europas - er ist auch der zwischenzeitlich seltenste und steht unmittelbar vor dem Aussterben. Bereits seit 2011 ist das Spritzen von Pestiziden aus Hubschraubern grundsätzlich verboten - dennoch bewilligt die Landesregierung von Rheinland-Pfalz seitdem jedes Jahr das Spritzen per Ausnahmegenehmigung. Wir werden nun über unsere Beschwerde beim Oberverwaltungsgericht in Koblenz versuchen, dies zu stoppen. Außerdem werden wir im Hauptsacheverfahren auf eine höchstrichterliche Klärung durch das Bundesverwaltungsgericht sowie durch den Europäischen Gerichtshof hinwirken. Das Besprühen der Steillagenweinberge mit Luftfahrzeugen stellt aus unserer Sicht eine der Hauptursachen für den dramatischen Rückgang des Mosel-Apollofalters und einen Verstoß gegen geltendes Naturschutzrecht dar. Die Ausbringung von Pestiziden mit Hubschraubern ist ein unannehmbares Risiko für den Erhalt des seltenen Schmetterlings und mit ihm hunderter weiterer zum Teil streng geschützter Tierarten. Die Interessen des Weinbaus rechtfertigen nicht die Ausrottung einer Tierart."
Hintergrund:
Die Anwendung von Pestiziden aus der Luft mit Hubschrauber oder Drohne
ist aufgrund der Gefahren für Umwelt und Gesundheit seit 2011 verboten
und darf von den Landesbehörden nur in Ausnahmefällen zugelassen
werden. Zudem müssen die verwendeten Pestizide vom Bundesamt für
Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) explizit für die
Anwendung per Luftfahrzeug genehmigt sein. Das Land Rheinland-Pfalz
erteilt regelmäßig Ausnahmegenehmigungen für die Anwendung von
Pestiziden aus der Luft im Weinbau an Steilhängen der Mosel.
Die DUH setzt sich zusammen mit der ehrenamtlich im Naturschutz
tätigen Arbeitsgemeinschaft Rheinisch-Westfälischer Lepidopterologen
e.V. (ArGeLep) für den Erhalt des Apollofalters ein. Die besonders
streng geschützte Apollofalter-Unterart kommt weltweit nur im unteren
Moseltal an offenen Felsformationen vor. Die Bestandssituation des
Mosel-Apollofalters hat sich in jüngerer Vergangenheit so sehr
verschlechtert, dass ein baldiges Aussterben der Art befürchtet wird.
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Quelle:
Deutsche Umwelthilfe e.V. (DUH)
Pressemitteilung, 30.05.2025
Hackescher Markt 4, 10178 Berlin
Tel.: 030/25 89 86-0, Fax.: 030/25 89 86-19
Internet: www.duh.de
veröffentlicht in der Online-Ausgabe des Schattenblick am 30. Mai 2025
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