Deutsche Umwelthilfe e.V.
Pressemitteilung - Dienstag, 10.06.2025
Eilverfahren für den Fischotter in Bayern: Deutsche Umwelthilfe reicht Beschwerde vor Verwaltungsgerichtshof ein
• DUH kämpft weiter im Eilverfahren gegen Abschuss des streng geschützten Fischotters in Oberfranken
• Verwaltungsgericht hatte Antrag als unzulässig abgelehnt, weil Allgemeinverfügung keine unmittelbare Abschusserlaubnis sei
• Abschuss verstößt laut DUH unter anderem gegen Artenschutzrecht - Auswirkungen der Fischotter-Tötungen unzureichend geprüft
Bayreuth, 10.6.2025: Die Deutsche Umwelthilfe (DUH) reicht Beschwerde
vor dem Bayerischen Verwaltungsgerichtshof gegen den Abschuss des
streng geschützten Fischotters in Oberfranken ein. Zuvor hatte das
Verwaltungsgericht Bayreuth einen Eilantrag der DUH als unzulässig
abgelehnt. Das Gericht sieht in der Allgemeinverfügung der Regierung
Oberfrankens keine unmittelbare Abschusserlaubnis - sondern lediglich
eine Gebietsfestlegung und Begrenzung der Fischotterentnahme. Deshalb,
so das Gericht, könne die DUH keinen Umweltrechtsverstoß allein durch
die Allgemeinverfügung geltend machen.
DUH-Bundesgeschäftsführer Sascha Müller-Kraenner: "Die Allgemeinverfügung erleichtert den Abschuss des streng geschützten Fischotters und nimmt für die Untere Naturschutzbehörde verbindliche Prüfungsschritte für Einzelentnahmen vorweg. Deshalb verstößt sie unserer Ansicht nach gegen das Arten-, Tierschutz-, Jagd- und EU-Recht. Die Entscheidung des Verwaltungsgerichts Bayreuth ist keine Entscheidung in der Sache. Die Allgemeinverfügung stützt sich auf unzureichende Datengrundlagen zur Verbreitung des Fischotters in Bayern und fehlerhafte Schätzungen zum Bestand. Es fehlt zudem jegliche Prüfung, ob die Tötung von Fischottern überhaupt hilfreich ist oder nicht sogar gefährlich für eine Wiederausbreitung des Fischotters in Deutschland. Wir sind zuversichtlich, in der nächsten Instanz eine Entscheidung auf Basis unserer fachlichen Kritik zu erhalten und die Tötung von Fischottern im Eilverfahren zu stoppen."
Die Allgemeinverfügung wurde am 14. Februar 2025 von der Regierung von
Oberfranken erlassen. Sie weist Gebiete und die jeweiligen maximalen
Tötungszahlen aus, für die erleichtert Anträge gestellt werden können.
Die DUH hatte im März Klage eingereicht. In einem vergleichbaren Fall
hatte das Verwaltungsgericht Regensburg mit Beschluss vom 31. März
2025 die Allgemeinverfügung der Regierung der Oberpfalz auf die Klage
einer anerkannten Umweltvereinigung hin aufgehoben und hier keine
Zulässigkeitsprobleme gesehen. Auch aus diesem Grund blickt die DUH
zuversichtlich auf das Beschwerdeverfahren vor dem Bayerischen
Verwaltungsgerichtshof.
Link:
Mehr Informationen zum Fischotter:
https://www.duh.de/informieren/naturschutz/fischotterschutz/
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Quelle:
Deutsche Umwelthilfe e.V. (DUH)
Pressemitteilung, 10.06.2025
Hackescher Markt 4, 10178 Berlin
Tel.: 030/25 89 86-0, Fax.: 030/25 89 86-19
Internet: www.duh.de
veröffentlicht in der Online-Ausgabe des Schattenblick am 13. Juni 2025
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