Deutsche Umwelthilfe e.V.
Pressemitteilung - Donnerstag, 16.10.2025
Mosel-Apollofalter weiter durch Pestizidspritzungen aus dem Hubschrauber vom Aussterben bedroht: Deutsche Umwelthilfe geht in Berufung
• Klage gegen Pestizidsprühungen per Hubschrauber und Drohne: Verwaltungsgericht Koblenz sieht trotz regelmäßig erteilter Ausnahmegenehmigungen keine Wiederholungsgefahr
• Entscheidung auf Kosten von Umwelt- und Naturschutz: DUH kündigt Berufung an
• Umweltverbände fordern dauerhaftes und ausnahmsloses Verbot von Pestizidspritzungen per Hubschrauber im Gebiet des Mosel-Apollofalters
Berlin, 16.10.2025: Die Deutsche Umwelthilfe (DUH) kündigt mit
fachlicher Unterstützung der Arbeitsgemeinschaft Rheinisch-Westfälischer
Lepidopterologen (ArGeLep) die Einlegung der Berufung
an, um ein dauerhaftes und ausnahmsloses Verbot von Hubschrauber- und
Drohneneinspritzungen von Pestiziden durchzusetzen. Das
Verwaltungsgericht Koblenz hat die Klage heute mit der Begründung
abgewiesen, dass die Spritzungen für das Jahr 2024 bereits beendet
seien und keine Wiederholungsgefahr bestünde. Die DUH widerspricht
dieser Auffassung, denn die zuständige Behörde in Rheinland-Pfalz
erlaubt die Spritzungen per Ausnahmegenehmigung seit vielen Jahren
immer wieder, zuletzt in diesem Jahr.
Aus Sicht der DUH und der ArGeLep, die mit der DUH geklagt hatte, sind die Pestizidspritzungen für den dramatischen Rückgang des vom Aussterben bedrohten Mosel-Apollofalters und anderer Insekten verantwortlich. Die DUH hat gegen die für das Jahr 2025 erteilten Sondergenehmigungen bereits Klage eingereicht.
Jürgen Resch, Bundesgeschäftsführer der DUH: "In Rheinland-Pfalz ist die vermeintliche Ausnahme längst Alltag: Zum Nachteil des vom Aussterben bedrohten Mosel-Apollofalters erlauben die Landesbehörden immer wieder vorübergehend die gefährlichen Pestizidspritzungen aus der Luft. Der Weinanbau darf nicht über den Erhalt einer streng geschützten Art gestellt werden! Weinbäuerinnen und Weinbauern stehen weniger schädliche Methoden bereits zur Verfügung."
Tim Laußmann, erster Vorsitzender des ArGeLep: "Dass wir das Verfahren verloren haben, ist für unseren Verein bitter. Dennoch haben wir in den letzten drei Jahren unseres Einsatzes für den Schutz der Lebensräume des Apollofalters an der Mosel viel gelernt. Insbesondere ist deutlich geworden, dass das Bekenntnis der Politik zum Insektenschutz keinen Pfifferling wert ist, wenn wirtschaftliche Interessen dadurch gefährdet sein könnten. Insbesondere wird in Rheinland-Pfalz zum Leidwesen des Naturschutzes Hand in Hand gearbeitet. Insgesamt hat man eine Chance zu einer echten Veränderung im Weinbau verpasst und das Problem mit den persistenten perfluorierten Fungiziden besteht fort."
Hintergrund:
Die Anwendung von Pestiziden aus der Luft mit Hubschrauber oder Drohne
ist aufgrund der Gefahren für Umwelt und Gesundheit seit 2011 verboten
und darf von den Landesbehörden nur in Ausnahmefällen zugelassen
werden. Zudem müssen die verwendeten Pestizide vom Bundesamt für
Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) explizit für die
Anwendung per Luftfahrzeug zugelassen sein. Die zuständige
Landesbehörde in Rheinland-Pfalz, die Aufsichts- und
Dienstleistungsdirektion, erteilt regelmäßig Ausnahmegenehmigungen für
die Anwendung von Pestiziden aus der Luft im Weinbau an Steilhängen
der Mosel.
Die streng geschützte Apollofalter-Unterart kommt weltweit nur im unteren Moseltal an offenen Felsformationen vor. Die Bestandssituation des Mosel-Apollofalters hat sich in jüngerer Vergangenheit so sehr verschlechtert, dass ein baldiges Aussterben der Art droht.
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Quelle:
Deutsche Umwelthilfe e.V. (DUH)
Pressemitteilung, 16.10.2025
Hackescher Markt 4, 10178 Berlin
Tel.: 030/25 89 86-0, Fax.: 030/25 89 86-19
Internet: www.duh.de
veröffentlicht in der Online-Ausgabe des Schattenblick am 17. Oktober 2025
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