Europäische Kommission - Pressemitteilung 10.04.2025 Brüssel
Auf dem Weg zu gesünderen Böden in Europa
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Die Kommission begrüßt die heute zwischen dem Europäischen Parlament
und dem Rat erzielte vorläufige politische Einigung über den Vorschlag
der Kommission für eine Richtlinie zur Bodenüberwachung und
Bodenresilienz.[3]
Das Bodenüberwachungsgesetz wird die EU auf den Weg zu gesunden Böden zum Nutzen der Bürger, Landwirte, Landbewirtschafter und der Umwelt bringen.
Dies ist ein wichtiger Schritt zur Bewältigung der drängenden Herausforderungen für die Bodengesundheit, die sich auf jedes europäische Land, die Widerstandsfähigkeit unserer Lebensmittelkette und die Wirtschaft im weiteren Sinne auswirken. Das neue Gesetz wird auch dazu beitragen, die Widerstandsfähigkeit der Böden gegenüber Naturkatastrophen, Hitzewellen und extremen Wetterereignissen sowie anderen kritischen Umweltherausforderungen wie Erosion, Kontamination und Verlust der biologischen Vielfalt zu verbessern.
Das vorrangige Ziel der neuen Richtlinie besteht darin, einen Rahmen für die Überwachung der Bodengesundheit in der gesamten EU einzuführen, der pragmatisch und flexibel ist und auf nationalen Bodenüberwachungssystemen beruht. Angesichts der Komplexität des Bodens lässt die Richtlinie den Mitgliedstaaten viel Flexibilität bei der Anpassung ihres Ansatzes an die lokalen Bodenbedingungen.
Im Einklang mit der Vereinfachungsagenda wird der schrittweise und pragmatische Ansatz der Richtlinie die Belastung der Mitgliedstaaten gering halten. Mit dem Abkommen wurden auch die meisten Fristen für die schrittweise Umsetzung der von der Kommission vorgeschlagenen Richtlinie verlängert. Darüber hinaus können die bedürftigen Mitgliedstaaten die Unterstützung der Kommission in Anspruch nehmen, um Bodenproben zu entnehmen, zu testen und zu archivieren. Die Richtlinie wird auch Landbesitzern und Landbewirtschaftern, einschließlich Landwirten, keine Verpflichtungen zur Überwachung oder Verbesserung der Bodengesundheit und -resilienz auferlegen.
Die heute erzielte Einigung sieht die folgenden zentralen Maßnahmen vor, die von den Mitgliedstaaten zu ergreifen sind:
Das Europäische Parlament und der Rat müssen die neue Richtlinie nun förmlich annehmen, bevor sie in Kraft treten kann. Sie tritt dann 20 Tage nach ihrer Veröffentlichung im Amtsblatt der EU in Kraft; danach müssen die Mitgliedstaaten innerhalb von drei Jahren den nationalen Rahmen für die Anwendung der Richtlinie schaffen.
Die Kommission hat ihren Vorschlag für die Richtlinie über die Bodenüberwachung und -resilienz [4] am 5. Juli 2023 angenommen. Die Richtlinie ist ein Schlüsselelement des europäischen Grünen Deals [5], der Bodenstrategie [6], der Biodiversitätsstrategie [7] und des Null-Schadstoff-Aktionsplans.[8]
Bodendegradation und -kontamination bergen erhebliche Risiken für die Ernährungssicherheit, die biologische Vielfalt, die Widerstandsfähigkeit gegenüber Klima- und Extremwetterereignissen. Derzeit befinden sich 60 bis 70% der Böden in der EU in einem ungesunden Zustand. So werden beispielsweise jährlich eine Milliarde Tonnen Boden durch Erosion weggespült, was zu einem geschätzten jährlichen Produktivitätsverlust in der Landwirtschaft von 1,25 Mrd. EUR führt. Die mit der Bodendegradation verbundenen Kosten werden auf über 50 Mrd. EUR pro Jahr geschätzt.
Die Bereitstellung von Bodendaten wird Innovationen, technologische und organisatorische Lösungen, insbesondere bei landwirtschaftlichen Verfahren, unterstützen. Es wird Landwirten und anderen Landbesitzern helfen, die am besten geeigneten Behandlungsmethoden anzuwenden, die Bodenfruchtbarkeit und die Erträge zu steigern und gleichzeitig den Wasser- und Nährstoffverbrauch zu minimieren. Darüber hinaus werden diese Daten unser Verständnis von Trends in Bezug auf Dürren, Wassereinlagerungen und Erosion verbessern und die Katastrophenprävention und das Katastrophenmanagement stärken. Gesunde Böden und bessere Daten bieten Landwirten und Landbewirtschaftern zusätzliche Einkommensmöglichkeiten, die für eine klimaeffiziente Landwirtschaft belohnt werden können, Zahlungen für Ökosystemleistungen erhalten oder den Wert gesunder Böden und auf ihnen erzeugter Lebensmittel steigern können.
Jessika Roswall, Mitglied der Kommission für Umwelt, resiliente
Wasserversorgung und wettbewerbsfähige Kreislaufwirtschaft
Das Abkommen ist ein wichtiger Schritt, um die Risiken anzugehen,
denen die EU aufgrund der Bodendegradation für unsere
Ernährungssicherheit ausgesetzt ist, und die Auswirkungen des
Klimawandels und des sozioökonomischen Wohlstands in allen unseren
Regionen und Städten gleichermaßen abzumildern. Das Gesetz wird
insbesondere unseren Landwirten und Bodenbewirtschaftern zugutekommen,
indem es ihnen Unterstützung und bessere Kenntnisse der
Bodenbedingungen bietet, ohne ihnen Verpflichtungen aufzuerlegen. Wir
werden weiterhin mit den Mitgliedstaaten, Landwirten, Förstern und
anderen Bodenbewirtschaftern zusammenarbeiten, um die notwendige
Unterstützung und das notwendige Engagement zu mobilisieren, um diese
grundlegende Ressource für künftige Generationen zu schützen.
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Auf dem Weg zu gesünderen Böden in Europa
Deutsch (Maschinell übersetzte Fassung )
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https://ec.europa.eu/commission/presscorner/api/files/document/print/de/ip_25_1034/IP_25_1034_DE.pdf
Für weitere Informationen
Vorschlag der Kommission für eine Richtlinie über Bodenüberwachung und Bodenresilienz (5. Juli 2023) https://environment.ec.europa.eu/publications/proposal-directive-soil-monitoring-and-resilience_en
Website der Kommission zu Boden und Boden https://environment.ec.europa.eu/topics/soil-and-land_en
Anmerkungen:
[1] https://ec.europa.eu/commission/presscorner/detail/en/ip_25_1034
[2] https://ec.europa.eu/commission/presscorner/disclaimer/etransdisclaimer_de.html
[3] https://ec.europa.eu/commission/presscorner/detail/en/ip_23_3565
[4] https://environment.ec.europa.eu/publications/proposal-directive-soil-monitoring-and-resilience_en
[5] https://commission.europa.eu/strategy-and-policy/priorities-2019-2024/european-green-deal_en
[6] https://environment.ec.europa.eu/topics/soil-health/soil-strategy-2030_en
[7] https://environment.ec.europa.eu/strategy/biodiversity-strategy-2030_en
[8] https://ec.europa.eu/commission/presscorner/detail/en/ip_21_2345
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Lizenz Creative Commons Attribution 4.0 International (CC BY 4.0)
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Quelle:
Pressemitteilung 10.04.2025 - IP/25/1034
Europäische Kommission (EK)
Generaldirektion für Kommunikation
Tel.: +32 2 299 11 11
1049 Brüssel, Belgien
Internet: https://europa.eu
veröffentlicht in der Online-Ausgabe des Schattenblick am 17. April 2025
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