Deutsche Umwelthilfe e.V.
Pressemitteilung - Montag, 03.11.2025
Genehmigungsverfahren für Betrieb des LNG-Terminals Mukran:
Deutsche Umwelthilfe fordert Einschreiten von Umweltminister Backhaus
• LNG-Terminal Mukran: Behörde verweigert wohl auf Wunsch von Terminal-Betreiberfirma digitale Offenlegung von Antragsunterlagen und Herausgabe von Umweltinformationen
• Mehr als 2000 Seiten Antragsunterlagen in Verfahren für dauerhaften Betrieb ohne Landstromversorgung sind nur in Papierform, vor Ort und zu eingeschränkten Öffnungszeiten einsehbar
• DUH fordert Umweltminister Backhaus auf, ein transparentes und rechtsstaatliches Verfahren sicherzustellen
Berlin, 3.11.2025: Die Deutsche Umwelthilfe (DUH) kritisiert
gravierende Transparenz- und Informationsmängel im laufenden
Änderungsgenehmigungsverfahren für den Betrieb der stationären
LNG-Terminalschiffe im Hafen von Mukran auf Rügen. In einem Brief
fordert die Umwelt- und Verbraucherschutzorganisation den
mecklenburg-vorpommerschen Umweltminister Till Backhaus auf, für
rechtmäßige und diskrimierungsfreie Beteiligung sowie freien Zugang zu
Antragsunterlagen und eine Herausgabe sonstiger relevanter
Umweltinformationen zu sorgen.
Einerseits geht es um Einschränkungen der öffentlichen Einsicht in Antragsunterlagen der Betreiberfirma Deutsche Regas für den auf einmal beabsichtigten Weiterbetrieb der Terminalschiffe ohne Landstromanschluss bis Ende 2043. Hier liegen mehr als 2000 Seiten ausschließlich in Papierform und vor Ort in Stralsund und Sassnitz zu eingeschränkten Öffnungszeiten aus. Die Deutsche Regas hatte in ihrem Änderungsgenehmigungsantrag der Veröffentlichung ihrer Antragsunterlagen im Internet ausdrücklich widersprochen. Die zuständige Behörde in Mecklenburg-Vorpommern, das Staatliche Amt für Landwirtschaft und Umwelt (StALU), ist dem nicht entgegentreten, obwohl die Unterlagen nach Kenntnis der DUH digital vorhanden sind und vom StALU auch digital anderweitig verwendet werden. Die Veröffentlichung von Antragsunterlagen im Internet ist in anderen Bundesländern weitgehend Standard.
Andererseits kritisiert die DUH den Umgang der zuständigen Behörde in Mecklenburg-Vorpommern mit dem Umweltinformationsrecht. Die DUH hatte bereits im April 2025 um Einsicht in umweltrelevante Informationen etwa zu Messberichten über Luftschadstoff- und Lärmemissionen gebeten. Bis heute hat die DUH diese Informationen nicht vollständig erhalten.
DUH-Bundesgeschäftsführer Sascha Müller-Kraenner: "Eine sachgerechte
Prüfung der Antragsunterlagen für den Weiterbetrieb des LNG-Terminals
Rügen ist aktuell faktisch unmöglich. Die Menschen auf Rügen haben ein
Recht darauf zu erfahren, welche Risiken und Belastungen mit dem
LNG-Terminal Mukran in einem geänderten Betrieb ohne die eigentlich
geforderte Landstromversorgung verbunden sind. Das gleiche gilt für
Umweltverbände, die im Sinne des Gemeinwohls Belange des Umwelt- und
Klimaschutzes vertreten. Profitinteressierte Betreiber dürfen nicht
faktisch darüber entscheiden, welche Umweltinformationen die
Öffentlichkeit wie erhält. Wir fordern Minister Backhaus auf, ein
transparentes und diskriminierungsfreies Verfahren sicherzustellen.
Die zuständige Behörde muss die Bekanntmachung und Auslegung für das
Änderungsgenehmigungsverfahren korrigieren und so wiederholen, wie es
überall sonst Standard ist."
Download:
Den Brief finden Sie unter untenstehendem Link:
251030_Brief_DUH_Öffentlichkeitsbeteiligung_UIG 206 KB
https://www.duh.de/fileadmin/user_upload/download/Pressemitteilungen/Energie/LNG/251030_DUHBrief_%C3%96ffentlichkeitsbeteiligung_Backhaus_UIG.pdf
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Quelle:
Deutsche Umwelthilfe e.V. (DUH)
Pressemitteilung, 03.11.2025
Hackescher Markt 4, 10178 Berlin
Tel.: 030/25 89 86-0, Fax.: 030/25 89 86-19
Internet: www.duh.de
veröffentlicht in der Online-Ausgabe des Schattenblick am 7. November 2025
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