Naturschutzbund Deutschland (NABU) e.V. - Pressedienst, 21. November 2025
Neues Rechtsgutachten: Herstellerverantwortung ökologisch gestalten
Hanisch: Faire Regeln gegen Ultra-Fast-Fashion
Berlin - Immer neue Kollektionen, immer schnellere Lieferungen: Ultra-Fast-Fashion-Plattformen fluten den Markt mit Billigkleidung und die Textilcontainer mit Abfall. Mit der neuen, erweiterten Herstellerverantwortung für Textilien (EPR) kann Deutschland politisch entgegenwirken: Künftig zahlen Textilhersteller eine Abgabe, aus der Sammlung, Sortierung und Verwertung von Textilien finanziert werden. Die EPR-Beiträge müssen dabei ökologisch gestaltet werden (Ökomodulation). Die Ergebnisse eines vom NABU beauftragten aktuellen Rechtsgutachtens zeigen nun: Kriterien und Beitragshöhe der Ökomodulation können übergreifend festgelegt werden.
Anna Hanisch, NABU-Expertin für Kreislaufwirtschaft, sagt: "Ökomodulation muss für alle gelten, nur so entsteht ein finanzieller Anreiz für langlebige, recycelbare Textilien. Wer recycelte Fasern einsetzt oder langlebige und reparierbare Kleidung anbietet, soll deutlich weniger zahlen. Für (Ultra-)Fast-Fashion müssen die Abgaben erheblich steigen." Schlechte Textilqualitäten machen Secondhand-Ware zunehmend unverkäuflich, weswegen die Sammelbranche unter Druck steht. "Die Textil-EPR ist die Chance, endlich echtes Textilrecycling aufzubauen. Wichtig ist, Abfallvermeidung und Wiederverwendung zu stärken. Hochwertige Produkte dürfen im Wettbewerb nicht länger durch minderwertige Massenware benachteiligt werden", betont Hanisch.
Das Rechtsgutachten zeigt auch, wie alle relevanten Stakeholder eingebunden werden können. "Bei der konkreten Umsetzung der EPR ist entscheidend, dass relevante Akteure der textilen Kreislaufwirtschaft einbezogen werden."
Herstellung und Entsorgung von Textilien belasten die Umwelt erheblich. Deshalb sieht die EU-Abfallrahmenrichtlinie vor, dass eine erweiterte Herstellerverantwortung (Extended Producer Responsibility, EPR) für Textilien im Sinne der Abfallhierarchie umgesetzt wird. Die EPR gilt für Bekleidung, Heimtextilien und Schuhe, und muss Maßnahmen zur Abfallvermeidung fördern. Jeder Hersteller muss sich einer Organisation für Hersteller (Producer Responsibility Organization, PRO) anschließen, die die EPR-Pflichten wahrnimmt.
Die Menge der Alttextilien in geringer Qualität ist in den letzten
Jahren stark gestiegen. Der Verkauf der Alttextilien ist für
Altkleidersammler deshalb nicht mehr wirtschaftlich. Die EPR muss
sowohl aus wirtschaftlichen als auch aus ökologischen Gründen darauf
abzielen, diese minderwertigen Mengen zu verringern. Eine progressive
Beitragsgestaltung, bei der die Beiträge mit steigender Anzahl an auf
den Markt gebrachten Produkten erhöhen, würde der Überproduktion
entgegenwirken. Erfahrungen aus anderen Produktströmen mit EPR sowie
aus Ländern, die die EPR bereits umgesetzt haben, sollten bei der
Ausgestaltung einbezogen werden.
Rechtsgutachten "Erweiterte Herstellerverantwortung Textilien -
Ansätze für Ökomodulation sowie Beteiligung relevanter Akteure in
PROs"
https://www.nabu.de/epr_gutachten
NABU-Factsheet zur Textil-EPR
https://www.nabu.de/epr-factsheet
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Quelle:
NABU Pressedienst, 21.11.2025
Herausgeber:
Naturschutzbund Deutschland e.V. (NABU)
Pressestelle
Charitéstraße 3, 10117 Berlin
E-Mail: presse@NABU.de
Internet: www.NABU.de
veröffentlicht in der Online-Ausgabe des Schattenblick am 21. November 2025
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