Europäische Kommission
Fragen und Antworten - Brüssel, 02.07.2025
Fragen und Antworten zum EU-Klimazielvorschlag für 2040
Im Rahmen des Europäischen Klimagesetzes [1] haben sich die EU und ihre Mitgliedstaaten verpflichtet, die EU bis 2050 zum ersten klimaneutralen Kontinent zu machen. Mit dem Klimagesetz wurde ein erstes Zwischenziel festgelegt, um die Nettotreibhausgasemissionen bis 2030 um mindestens 55% zu senken, und die Kommission wird aufgefordert, ein nächstes Zwischenziel für 2040 vorzuschlagen, um den vereinbarten Weg zur Klimaneutralität fortzusetzen. Dieser Vorschlag ist nach der ersten globalen Bestandsaufnahme des Übereinkommens von Paris im Dezember 2023 [2] erforderlich.
Die Kommission hat heute eine Änderung des Europäischen Klimagesetzes vorgeschlagen, mit der das EU-Klimaziel für 2040 festgelegt wird, die Netto-Treibhausgasemissionen um 90% gegenüber dem Stand von 1990 zu senken [3]. Der Vorschlag sieht die Möglichkeit vor, eine Reihe von Flexibilitätsmöglichkeiten in Anspruch zu nehmen, und unterstützt die Schaffung des richtigen günstigen Umfelds. Dieser pragmatische und flexible Weg zu einer dekarbonisierten Wirtschaft wird die notwendige Vorhersehbarkeit und Stabilität für Investitionen in die Energiewende der EU und die Förderung der Wettbewerbsfähigkeit der Industrie bieten.
Auf internationaler Ebene muss die EU im Vorfeld der Klimakonferenz der Vereinten Nationen (COP 30), die im November 2025 in Brasilien stattfindet, einen aktualisierten national festgelegten Beitrag (Nationally Determined Contribution, NDC) im Rahmen des Übereinkommens von Paris vorlegen. Die Kommission wird nun mit dem Ratsvorsitz zusammenarbeiten, um die Mitteilung des NDC der EU abzuschließen.
Die Änderung des Europäischen Klimagesetzes ist auch eine Reaktion auf die starke Unterstützung der Bevölkerung für Klimaschutzmaßnahmen in Europa. Aus der am 30. Juni veröffentlichten Klima-Eurobarometer-Umfrage 2025 [4] geht hervor, dass 85% der EU-Bürger den Klimawandel als ernstes Problem betrachten und 81% das Ziel der EU unterstützen, bis 2050 klimaneutral zu werden.
Darüber hinaus hat die Kommission diesen Legislativvorschlag gründlich ausgearbeitet, bevor er den EU-Mitgliedstaaten und dem Europäischen Parlament förmlich vorgelegt wurde. Sie basiert auf einer detaillierten Folgenabschätzung und Beratung wie dem Zwischenstaatlichen Ausschuss für Klimaänderungen und dem Europäischen Wissenschaftlichen Beirat für Klimaänderungen. Dieser Legislativvorschlag folgt auf einen langen Zeitraum der Konsultation und Zusammenarbeit mit den EU-Ländern, dem Europäischen Parlament, Interessenträgern, der Zivilgesellschaft und den Bürgerinnen und Bürgern, der mit der Mitteilung und Empfehlung der Kommission zum Klimaziel für 2040 im Februar 2024 eingeleitet wurde.
Der heutige Vorschlag für ein EU-Klimaziel für 2040 ist ein starkes Signal für Stabilität und Vorhersehbarkeit für die europäische Industrie und Investoren, um unternehmerische Entscheidungen und Investitionen voranzutreiben. Er zeigt, dass die EU den Kurs mit einem klaren Übergangspfad beibehält und darauf abzielt, einen Weg zu Wohlstand und Wettbewerbsfähigkeit in Europa zu schaffen, der einen fairen Übergang für alle unterstützt.
Die Festlegung des Klimaziels für 2040 wird es der EU nun ermöglichen, die erforderlichen Maßnahmen und Investitionen zu ergreifen, um sicherzustellen, dass der Übergang zur Klimaneutralität mit einer starken und stabilen Wirtschaft, einer wettbewerbsfähigen Industrie und zukunftssicheren Arbeitsplätzen in Europa einhergeht. eine Wirtschaft, die mit nachhaltiger und erschwinglicher Energie, Nahrungsmitteln und Materialien widerstandsfähiger gegen künftige Krisen, Preisschocks und die Auswirkungen des Klimawandels sein wird; und durch die die strategische Unabhängigkeit Europas gestärkt wird, weg von importierten fossilen Brennstoffen.
Der heutige Vorschlag bietet den erforderlichen Pragmatismus und die erforderliche Flexibilität. Er erkennt an, dass es weitere Maßnahmen gibt, um die EU-Mitgliedstaaten und die Industrie bei der Erreichung des Klimaziels für 2040 zu unterstützen.
Sie führt neue Flexibilitäten ein, wie die Ziele erreicht werden können. Dazu gehören eine mögliche begrenzte Rolle für hochwertige internationale CO2-Gutschriften in der zweiten Hälfte des Jahrzehnts 2030-2040, die Nutzung des inländischen dauerhaften Abbaus im EU-Emissionshandelssystem [5] (EU-EHS) und eine größere Flexibilität in allen Sektoren. Die Kommission wird sicherstellen, dass sich diese Flexibilität in der Gestaltung der sektoralen Rechtsvorschriften für die Zeit nach 2030 widerspiegelt, die erforderlich sind, um das Klimaziel für 2040 kosteneffizient zu erreichen und einen gerechten und sozial gerechten Übergang für alle sicherzustellen.
Die Kommission hat ein breites Spektrum von Rahmenbedingungen geschaffen, insbesondere die Gewährleistung der industriellen Wettbewerbsfähigkeit der EU, eines fairen Übergangs für alle EU-Bürger und gleicher Wettbewerbsbedingungen mit internationalen Partnern. Das heute vorgelegte Klimaziel von 90% geht Hand in Hand mit dem "Clean Industrial Deal" [6] sowie mit dem "Competitiveness Compass and Affordable Energy Action Plan" [7] (Kompass für Wettbewerbsfähigkeit und erschwingliche Energie).
Im Februar 2025 legte die Kommission den Clean Industrial Deal mit umfassenden Maßnahmen vor, um die Dekarbonisierung und Wettbewerbsfähigkeit der europäischen Industrie weiter voranzutreiben. Sie wird die EU als attraktiven Standort für das verarbeitende Gewerbe, auch für energieintensive Industrien, sichern und saubere Technologien und neue kreislauforientierte Geschäftsmodelle fördern. Die vollständige Umsetzung ist von größter Bedeutung, um diese Ziele zu erreichen. Die Kommission hat heute eine Mitteilung über die Umsetzung des Deals für eine saubere Industrie [8] veröffentlicht, in der sie einen Überblick über die erste Welle der durchgeführten Maßnahmen, die laufenden Arbeiten und die Entschlossenheit, die verbleibenden Maßnahmen entschlossen voranzubringen, gibt.
Auf internationaler Ebene zeigt der Vorschlag für ein Klimaziel von 90%, dass sich die EU weiterhin für das Übereinkommen von Paris und das multilaterale System einsetzt, was umfassendere geopolitische Vorteile mit sich bringt. Die Förderung globaler Ambitionen schafft auch neue Möglichkeiten für europäische Unternehmen und Investoren auf der ganzen Welt. Darüber hinaus fördern wir durch die begrenzte Nutzung hochwertiger internationaler CO2-Gutschriften auch nachhaltige Investitionen, die weltweit auf die Ziele des Übereinkommens von Paris ausgerichtet sind.
Die EU ist bereits dabei, ihre Klima- und Energieziele für 2030 zu erreichen und gemeinsam die verbindliche Verringerung der Treibhausgasemissionen um 55% zu erreichen. Dies ist eine solide Grundlage, um das vorgeschlagene Ziel einer Verringerung der Netto-Treibhausgasemissionen um 90% bis 2040 zu erreichen und gleichzeitig die Wettbewerbsfähigkeit der Industrie durch den Clean Industrial Deal zu fördern.
Nach der Bewertung der nationalen Energie- und Klimapläne (NEKP) der Mitgliedstaaten durch die Kommission würde die vollständige Umsetzung dieser endgültigen nationalen Pläne zusammen mit den bestehenden nationalen Maßnahmen und den bereits bestehenden EU-Rechtsvorschriften [9] die Netto-Treibhausgasemissionen bis 2030 um rund 54% gegenüber dem Stand von 1990 senken und die Maßnahmen im Bereich der erneuerbaren Energien und der Energieeffizienz erheblich ausweiten. Die aktualisierten Pläne zeigen auch eine verbesserte Angleichung an das Paket "Fit für 55" [10] und eine verbesserte sektorübergreifende Koordinierung. Allerdings bestehen nach wie vor Ambitionslücken - insbesondere bei der Energieeffizienz, dem CO2-Abbau im Landsektor und der Anpassung -, was deutlich macht, dass die Politik weiter gestärkt und Investitionen getätigt werden müssen.
Als Teil des günstigen Umfelds für das 90%-Ziel wird die Umsetzung des Clean Industrial Deals als Motor für Wachstum und Dekarbonisierung von entscheidender Bedeutung. Sie bietet gezielte Unterstützung für die saubere Tech-Fertigung und energieintensive Industrien, unter anderem durch CO2-Management-Infrastruktur, Vereinfachung der Genehmigungsverfahren und spezielle Finanzierungsinstrumente. Der Übergang zu einer sauberen Wirtschaft muss mit den entsprechenden Finanzierungsmöglichkeiten einhergehen, die bestehende Unterstützungsmechanismen mit neuen und innovativen Finanzierungsquellen kombinieren.
In einer speziellen Mitteilung [11] hat die Kommission heute den aktuellen Stand und die laufenden Arbeiten bei der Umsetzung des Deals für eine saubere Industrie dargelegt und sich verpflichtet, die übrigen Maßnahmen durch künftige Maßnahmen umzusetzen. Der Rahmen für staatliche Beihilfen im Rahmen des Deals für eine saubere Industrie, die Vereinfachung des CO2-Grenzausgleichssystems, Maßnahmen für erschwingliche Energie zur Ausweitung der Herstellung von Netzkomponenten und zur Unterstützung von Strombezugsvereinbarungen, das Pilotprojekt für die kommende Bank zur Dekarbonisierung der Industrie, der bevorstehende Aktionsplan für die chemische Industrie oder die Fortsetzung der sektoralen Dialoge mit Interessenträgern gehören zu den Maßnahmen, die zur Umsetzung dieser EU-Strategie beitragen werden.
Unter den wichtigsten Ergebnissen nahm die Kommission am 25. Juni den neuen Rahmen für staatliche Beihilfen im Rahmen des Deals für eine saubere Industrie an [12], um Investitionen in die Energiewende weiter zu unterstützen, das Verfahren für die Mitgliedstaaten zur Gewährung von Beihilfen für energieintensive Industrien und den Clean-Tech-Sektor zu vereinfachen, Investitionsrisiken für Dekarbonisierungsprojekte zu verringern und private Finanzmittel zu mobilisieren.
Um diesen Rahmen zu ergänzen, hat die Kommission die Empfehlung zu Steueranreizen [13] herausgegeben, um Investitionen in saubere Technologien und die Dekarbonisierung der Industrie durch Maßnahmen wie beschleunigte Abschreibungen und Steuergutschriften zu fördern. In der Mitteilung der Kommission wurden auch Empfehlungen und Leitlinien vorgelegt, um [14] den Einsatz innovativer Technologien und Formen des Einsatzes erneuerbarer Energien sowie den Ausbau und die Stärkung der Stromnetze in Verbindung mit dem Einsatz von Speicherlösungen und einer flexibleren und effizienteren Netznutzung zu beschleunigen.
Die Vereinfachung ist eine weitere wichtige Säule des Deals für saubere Industrie. Die Vereinfachung des CO2-Grenzausgleichssystems [15] wurde am 18. Juni vereinbart, wobei 90% der Einführer ausgenommen wurden, um den Verwaltungsaufwand zu verringern und eine reibungslose Umsetzung zu gewährleisten. Diese Vereinfachung ist der erste Schritt vor einer allgemeineren Überprüfung des CO2-Grenzausgleichssystems Ende des Jahres, begleitet von Legislativvorschlägen zur Ausweitung des CO2-Grenzausgleichssystems auf nachgelagerte Produkte, zur Einführung von Umgehungsmaßnahmen und einem neuen System zur Vermeidung der Gefahr der Verlagerung von CO2-Emissionen bei der Ausfuhr. In der heutigen Mitteilung werden die Ergebnisse der Analyse der Kommission dargelegt, wie eine Lösung für die Verlagerung von CO2-Emissionen bei der Ausfuhr gefunden werden kann. Diese Lösung wird Ende des Jahres vorgeschlagen und die Produktionen unterstützen, die einem solchen Risiko ausgesetzt sind.
Darüber hinaus bestätigt das detaillierte Klimaziel für 2040, dass eine Verringerung der Treibhausgasemissionen um 90% sowohl notwendig als auch erreichbar ist, sofern die Maßnahmen vollständig umgesetzt und die Investitionen ausgeweitet werden. Gleichzeitig würde der Übergang zu erheblichen langfristigen Einsparungen bei den Einfuhren fossiler Brennstoffe führen und klimabedingte Schäden verringern.
Da die nationalen Energie- und Klimapläne einen Fahrplan enthalten, der Deal für eine saubere Industrie den industriellen Wandel ankurbelt und die Vorteile für Wirtschaft und Resilienz die Kosten überwiegen, ist die EU gut positioniert, um bis 2040 eine Verringerung der Netto-Treibhausgasemissionen um 90% zu erreichen und so ihren globalen industriellen Vorsprung zu stärken.
Die tatsächliche und rechtzeitige Verringerung der inländischen Treibhausgasemissionen in der EU muss der Eckpfeiler des EU-Klimaschutzes bleiben, ergänzt durch die Verbesserung des CO2-Abbaus, auch durch natürliche und technologische Lösungen. Durch die Priorisierung inländischer Maßnahmen wird sichergestellt, dass Investitionen in die europäische Energiewende fließen, Innovation und Kompetenzen gefördert und die Wettbewerbsfähigkeit und Resilienz der EU gestärkt werden.
Der Vorschlag der Kommission für das Klimaziel für 2040 sieht die Möglichkeit einer begrenzten Nutzung hochwertiger internationaler CO2-Gutschriften von Partnerländern mit Zielen und Klimaschutzmaßnahmen vor, die mit den Zielen des Übereinkommens von Paris in Einklang stehen. Dies kann ein Sicherheitsnetz bieten, um sicherzustellen, dass ein 90%-Ziel erreichbar ist, während wir uns der Klimaneutralität nähern. Artikel 6 des Übereinkommens von Paris regelt ausdrücklich die freiwillige internationale Zusammenarbeit bei der Minderung. Die Kommission schlägt vor, ab 2036 im Einklang mit den Anrechnungsvorschriften des Übereinkommens von Paris einen begrenzten Beitrag von 3% der Nettoemissionen der EU aus dem Jahr 1990 für das EU-Ziel 2040 zu verwenden. Mit diesem Zusatz strebt die EU ein ausgewogenes Verhältnis zwischen innerstaatlichem Handeln und internationaler Zusammenarbeit an.
Jede mögliche Verwendung internationaler CO2-Gutschriften wird einer detaillierten und gründlichen Folgenabschätzung und der Ausarbeitung von EU-Vorschriften unterzogen, in denen festgelegt wird, wann und wie sie in bestehende oder künftige EU-Klimavorschriften integriert werden könnten. Diese Vorschriften würden robuste und hohe Integritätskriterien und -standards sowie Bedingungen für die Herkunft, den Zeitpunkt und die Verwendung solcher Gutschriften umfassen. Diese internationalen Gutschriften müssen daher aus glaubwürdigen und transformativen Aktivitäten stammen, wie der direkten CO2-Abscheidung und -Speicherung in der Luft (DACCS) und Bioenergie mit CO2-Abscheidung und -Speicherung (BioCCS) in Partnerländern, deren Klimaziele und Maßnahmen mit dem Temperaturziel des Übereinkommens von Paris in Einklang stehen.
In Bezug auf den CO2-Abbau - sowohl naturbasierter als auch industrieller Art - werden diese auch eine immer wichtigere Rolle bei der Erreichung der Netto-THG-Emissionsziele spielen, einschließlich des inländischen dauerhaften CO2-Abbaus im EU-EHS, um Restemissionen aus schwer zu verringernden Sektoren auszugleichen. Sie sind von wesentlicher Bedeutung für die Verwirklichung der Klimaneutralität bis 2050 und müssen bis 2040 erheblich ausgeweitet werden. Die EU-Rechtsvorschriften enthalten bereits spezielle Rahmen zur Verbesserung des Abbaus, wie die Verordnung über Landnutzung, Landnutzungsänderungen und Forstwirtschaft [16] (LULUCF) und den EU-Rahmen für die Zertifizierung von CO2-Entnahmen.[17]
Die erste globale Bestandsaufnahme im Rahmen des Übereinkommens von Paris im Dezember 2023 [18] kam zu dem Schluss, dass die Länder zwar zunehmend wirksame klimapolitische Maßnahmen ergreifen, aber ihr Ziel, sich an einen Weg anzupassen, der die Welt auf den richtigen Weg bringt, um das Ziel des Übereinkommens von Paris, den Temperaturanstieg auf 1,5 °C zu begrenzen, zu erreichen, deutlich steigern müssen.
Die EU ist wie alle anderen Vertragsparteien des Übereinkommens von Paris verpflichtet, dem Rahmenübereinkommen der Vereinten Nationen über Klimaänderungen (UNFCCC) vor der COP 30 im November 2025 in Belém (Brasilien) einen aktualisierten national festgelegten Beitrag im Rahmen des Übereinkommens von Paris vorzulegen.
Der NDC der EU wird einen Richtwert für 2035 enthalten. Die Kommission wird nun mit dem dänischen EU-Ratsvorsitz und allen EU-Mitgliedstaaten zusammenarbeiten, um die Mitteilung des NDC und die Vorlage beim UNFCCC abzuschließen.
Der Vorschlag der Kommission wird nun den beiden gesetzgebenden Organen der EU - dem Europäischen Parlament und dem Rat - zur Verhandlung und Annahme im Rahmen des ordentlichen Gesetzgebungsverfahrens vorgelegt.
Sobald das Klimaziel für 2040 festgelegt ist und sich auf diese Erfahrungen und Elemente stützt, würde die Kommission prüfen, wie der neue politische Rahmen für 2040 vereinfacht, flexibler gestaltet und gleichzeitig die Einhaltung der Vorschriften sichergestellt und die Konvergenz zwischen den Mitgliedstaaten unter Berücksichtigung ihrer Besonderheiten gefördert werden kann. Die künftige Architektur sollte auch den notwendigen Investitionsbedarf und die Möglichkeiten zur Bewältigung der sozialen, wirtschaftlichen und ökologischen Auswirkungen des Übergangs widerspiegeln.
Mit dem vorgeschlagenen Ziel für 2040 würde der wichtigste Richtwert für die Ausarbeitung des klimapolitischen Rahmens für die Zeit nach 2030 festgelegt. Grundlage hierfür sind vorschlagsspezifische Konsultationen mit Interessenträgern und Bürgern, spezielle Folgenabschätzungen und Erkenntnisse aus der Umsetzung des Rahmens für 2030.
Die Kommission wird Vorschläge für den klima- und energiepolitischen
Rahmen für die Zeit nach 2030 ausarbeiten, um das Ziel für 2040 unter
Berücksichtigung von Fairness, Technologieneutralität und
Kosteneffizienz zu erreichen. Ziel ist es, die Wettbewerbsfähigkeit
der EU zu stärken, einen gerechten Übergang zu gewährleisten und die
ökologische Nachhaltigkeit zu verbessern. Die bestehenden
Klimavorschriften enthalten Überprüfungsbestimmungen für 2026. Daher
wird die Kommission weitere Informationen über den Zeitplan für die
Vorschläge im Arbeitsprogramm der Kommission 2026 vorlegen.
Für weitere Informationen
Pressemitteilung - EU-Klimagesetz stellt neuen Weg bis 2040 vor
https://ec.europa.eu/commission/presscorner/detail/en/ip_25_1687
Factsheet zum EU-Klimazielvorschlag für 2040
https://ec.europa.eu/commission/presscorner/detail/en/fs_25_1689
Links:
[1] https://climate.ec.europa.eu/eu-action/european-climate-law_en
[2] https://ec.europa.eu/commission/presscorner/detail/en/ip_23_6591
[3] https://climate.ec.europa.eu/document/download/e1b5a957-c6b9-4cb2-a247-bd28bf675db6_en
[4] https://ec.europa.eu/commission/presscorner/detail/en/ip_25_1376
[5] https://climate.ec.europa.eu/eu-action/eu-emissions-trading-system-eu-ets_en
[6] https://commission.europa.eu/topics/eu-competitiveness/clean-industrial-deal_en
[7] https://energy.ec.europa.eu/strategy/affordable-energy_en
[8] https://commission.europa.eu/publications/delivering-clean-industrial-deal-i_en
[9] https://ec.europa.eu/commission/presscorner/detail/en/ip_25_1337
[10] https://ec.europa.eu/commission/presscorner/detail/en/ip_23_4754
[11] https://commission.europa.eu/publications/delivering-clean-industrial-deal-i_en
[12] https://ec.europa.eu/commission/presscorner/detail/en/ip_25_1598
[13] https://taxation-customs.ec.europa.eu/news/cbam-commission-announces-plan-mitigate-carbon-leakage-risk-exporters-2025-07-02_en
[14] https://energy.ec.europa.eu/news/commission-continues-action-lower-energy-bills-new-guidance-renewables-grids-infrastructure-and-2025-07-02_en
[15] https://ec.europa.eu/commission/presscorner/detail/en/ip_25_1563
[16] https://climate.ec.europa.eu/eu-action/land-use-sector_en
[17] https://climate.ec.europa.eu/eu-action/carbon-removals-and-carbon-farming_en
[18] https://ec.europa.eu/commission/presscorner/detail/en/ip_23_6591
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Lizenz Creative Commons Attribution 4.0 International (CC BY 4.0)
*
Quelle:
Fragen und Antworten, 02.07.2025
Europäische Kommission (EK)
Generaldirektion für Kommunikation
Tel.: +32 2 299 11 11
1049 Brüssel, Belgien
Internet: https://europa.eu
veröffentlicht in der Online-Ausgabe des Schattenblick zum 5. Juli 2025
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